Allgemeine Geschäftsbedingungen nur für Gewerbe, Handel, Industrie und Wiederverkäufer
Dreher Messebausysteme GmbH Inhaber Matthias Dreher
1. Geltung dieser Bedingungen
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen unter Verzicht des Bestellers auf seine eigenen Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen. Diese gelten uns gegenüber nicht. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle späteren Verträge mit dem Besteller und auch dann, wenn wir uns bei späteren Lieferungen nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen berufen.
Angebote der Firma Dreher Messebausysteme GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer und gewerbliche Wiederverkäufer, nicht jedoch an Verbraucher.
2. Vertragsinhalt
Für den Inhalt der von uns geschlossenen Verträge sind unsere schriftlichen Angebote oder Auftragsbestätigungen ausschließlich maßgebend. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung im Einzelfall verbindlich.
3. Preisstellung
Unserem stets freibleibenden Angebot und unserer Auftragsbestätigung liegen Preise ab Lieferwerk und oder ab Lager zugrunde. Die Berechnung kann zu unseren allgemeinen gültigen, abweichenden Preisen im Zeitpunkt der Lieferung erfolgen. Angegebene Preise verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer, wenn etwas anderes nicht ausdrücklich angegeben wird.
4. Lieferung
a. Die Lieferung erfolgt ab Lieferwerk oder ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
b. Die Versendung erfolgt in handelsüblicher Verpackung die wir nach den bei uns allgemein gültigen Sätzen berechnen. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet im Interesse und für Rechnung des Bestellers eine Transportversicherung abzuschließen. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind dem Beförderungsunternehmen bei Anlieferung anzuzeigen.
c. Angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Ihre Nichteinhaltung berechtigt den Besteller nur dann zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Schadenersatz, wenn eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist und uns ein grobes Verschulden an der Verzögerung trifft.
d. Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches wie höhere Gewalt, Betriebs- und Transportstörungen oder sonstige außergewöhnliche Umstände im eigenen oder fremden Betrieb berechtigen uns die Lieferfristen zu verlängern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
e. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert berechnet werden.
5. Zahlung
a. Zahlungen haben zu den in unserer Auftragsbestätigung oder Rechnung besonders genannten Bedingungen und Fristen zu erfolgen. Wurden besondere Bedingungen und Fristen nicht genannt, so werden alle Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Abweichend hiervon sind Rechnungsbeträge unter € 250,- sofort zu zahlen.
b. Zahlungen sind nur unmittelbar an uns zu leisten und gelten mit Kasseneingang oder mit Gutschrift auf einem unserer Konten als erfolgt. Sie werden jeweils auf älteste Schuld verrechnet. Firmenangehörige sind nur aufgrund besonderer schriftlicher Vollmacht zum Zahlungsempfang berechtigt.
c. Zur Annahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Die Annahme von Wechseln und Schecks nur zahlungshalber und unter Berechnung der üblichen Spesen und gilt nicht als Barzahlung.
d. Wird eine bewilligte Zahlungsfrist nicht beachtet, so sind wir ohne Mahnung zur Berechnung von Verzugszinsen nach dem Sollzinssatz unserer Hausbank und zum Rücktritt ohne Nachfristsetzung berechtigt. Von Nichtkaufleuten werden Zinsen erst nach Verzugseintritt erhoben. Gerät der Besteller mit der Bezahlung einer Lieferung in Verzug, so werden auch unsere Forderungen aus allen anderen Lieferungen sofort fällig, soweit der Besteller Kaufmann ist.
e. Bei Ratenzahlungen wird der gesamte Restbetrag zur Zahlung fällig, sobald der Besteller mit zwei Raten teilweise oder ganz in Rückstand gerät.
f. Die Zurückbehaltung oder Aufrechnung gegen Zahlungspflichten ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung wird von uns nicht bestritten oder wurde rechtskräftig festgestellt.
6. Eigentumsvorbehalt
a. Die gelieferte Ware geht erst nach Erfüllung aller Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Bestellerin dessen Eigentum über. Die Ware darf an Dritte nicht verpfändet, verliehen oder zur Sicherung übereignet werden.
b. Der Besteller tritt uns seine Forderungen aus Weiterverkauf oder- Vermietung der Ware, wozu er stets widerruflich im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt ist zur Sicherung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ab. Der Besteller bleibt stets widerruflich zur Einziehung der Forderungen berechtigt, er wird den Erlös zur Tilgung unserer Forderungen verwenden. Auf unser Verlangen wird uns der Besteller die Drittschuldner benennen und diesen die Abtretung anzeigen. Übersteigen die uns gewährten Sicherungen den Wert unserer Forderungen um mehr als 30%, so sind wir auf Anforderungen zu teilweiser Freigabe von Sicherungsrechten bereit.
c. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Dritte gegen unsere Vorbehaltswaren oder Sicherungsforderungen hat der Besteller den Vollstreckungsbeamten über unsere Rechte aufzuklären und uns unverzüglich Nachricht zu geben. Alle unsere Interventionskosten trägt der Besteller.
d. Bei Zahlungsverzug oder einem sonstigen vertragswürdigen Verhalten des Bestellers durch das die Begleichung unserer Forderung gefährdet wird, können wir die Herausgabe unserer Vorbehaltswaren verlangen oder diese aus den Geschäftsräumen des Bestellers zu denen uns jederzeit der Zutritt gestattet ist, entfernen und in eigenen Besitz nehmen. Die Ausübung des Herausgaberechts erfolgt nur zur Sicherung und gilt vorbehaltlich abweichender zwingender Gesetzesvorschriften nicht als Rücktritt vom Vertrag.
e. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Bestellers sind unsere Vorbehaltswaren sowie die uns abgetretenen Forderungen auszusondern und in einer genauen Aufstellung anzuzeigen.
f. Ein Konkurs- oder Vergleichsverwalter ist an die Bestimmungen unter dieser Ziffer gebunden.
7. Gewährleistung
a. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt auf Vollzähligkeit und Beschaffenheitsfehler zu überprüfen. Beanstandungen wegen Mengen- oder Beschaffenheitsfehlern müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden und uns spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Lieferung und bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der Entdeckung zugegangen sein. Kleine Unterschiede in den Beiztönen von Holzmöbeln, in der Lackierung von Stahlmöbeln sowie Unterschiede im Furnierbild von Einrichtungsgegenständen in Naturholzausführungen gelten nicht als Fehler. Die gilt auch dann, wenn die genannten Unterschiede innerhalb einer Lieferung auftreten.
b. Bei Beschaffenheitsfehler hat der Besteller unter Ausschluss von Wandelung und Minderung ein Recht auf Nachbesserung oder auf kostenfreie Ersatzlieferung. Die Pflicht zur Mängelbeseitigung entfällt ganz, wenn uns der Besteller nicht die dazu erforderliche angemessene Zeit und Gelegenheit einräumt. Nur wenn Nachbesserung und Ersatzlieferung nicht zur Behebung des Mangels führen, ist der Besteller zur Wandelung und Minderung berechtigt.
c. Werden unsere Waren mit besonderen Garantiescheinen geliefert, so gelten ausschließlich die dann genannten Bedingungen.
d. Die Erfüllung etwaiger Melde- und Genehmigungspflichten für den Betrieb von uns gelieferten Gegenstände ist ausschließlich Sache des Bestellers.
8. Urheberschutz
Entwürfe, Zeichnungen, Organisationspläne usw., die von unserer Seite ausgearbeitet und vorgestellt werden, bleiben unser uneingeschränktes Eigentum. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.
9. Leistungsvorbehalt
Wird nachträglich vor der endgültigen Abwicklung des Auftrages eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt, so können wir die Zahlungsbedingungen einseitig ändern, insbesondere alle Forderungen sofort fällig stellen. Sicherheit verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, sind wir aus diesem oder anderen Gründen zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Rücknahme unserer Waren genötigt, so können wir für den Gebrauch oder die Verminderung einer angemessenen Vergütung berechnen, die sich soweit feststellbar, nach dem üblichen Mietpreis richten kann.
10. Geltung dieser Bedingungen für Nichtkaufleute
Die Ziffern3, 4c und 7 dieser Bedingungen gelten nur bei Verträgen mit einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichem Sondervermögen. Für Nichtkaufleute gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften. Für unsere Gewährleistungsverpflichtung gegenüber Nichtkaufleuten gilt jedoch, dass wir bei Sachmängeln zunächst zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt sind. Erst bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller insoweit Minderung des Kaufpreises oder Wandelung des Vertrages verlangen. Ziffer 1 dieser Bedingungen gilt gegenüber Nichtkaufleuten mit der Maßgabe, dass die Vereinbarung dieser Bedingungen für einen bestimmten Vertrag nicht auch zugleich für spätere Verträge gilt.
11. Regelungen für Internet-Geschäftsabwicklungen
- Sämtliche Angebote des Verkäufers auf dessen Internetseiten sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch den Verkäufer zustande. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde 30 Tage an Bestellungen gebunden.
- Der Verkäufer wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmern getätigt wird.
- Sämtliche Preisangaben beinhalten alle Steuern und sonstige Preisbestandteile. Liefer- und Versandkosten fallen zusätzlich an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.
- Dem Käufer steht nach § 361 a BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Empfänger bzw. bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren am Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen am Tag des Vertragsabschlusses. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die oben angegebene Adresse des Käufers bzw. Rücksendung der Ware an diese Adresse.
- Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, oder bei Versteigerungen (Online-Auktionen).
- Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von € 20,-- hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
- Alle im Online-Shop dargestellte Produkte werden mit der Bestellung durch den Kunden individuell spezifiziert und individuell für den Kunden angefertigt. Sie fallen somit nicht unter das Widerrufsrecht des § 361 a BGB.
12. Kundendaten
Wir unterrichten den Besteller darüber, dass mit Aufnahme der Geschäftsbeziehungen oder mit Abschluss eines Vertrages die Daten des Bestellers in unsere EDV-Kundenkartei aufgenommen werden.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Liefervertrag ist Güglingen. Alle sich aus dem Lieferverhältnis mit Vollkaufleuten oder mit öffentlich rechtlichen Körperschaften ergebenden Streitigkeiten, insbesondere auch solche aus Wechsel oder Schecks, sind im ausschließlichen Gerichtsstand des Erfüllungsortes zu entscheiden.
14. Übertragbarkeit
Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung sind Vertragsrechte und -pflichten auf Dritte nicht übertragbar.
15. Teilunwirksamkeit
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der üblichen Bestimmungen.
Sagen Sie uns, was Sie dazu meinen!
Ihre Fragen und Ihr Kommentar sind bei uns willkommen. Schreiben Sie eine E-Mail an Info@leuchttheken.de
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